Informationen für Fahrzeuglenker nach einem Unfall
Sie sind unverschuldet mit Ihrem
Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann sollten Sie
folgende Punkte beachten:
1. Dem Geschädigten steht
es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner
Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang
und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn
die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits
einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten
für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
2. Die vollständige Beweissicherung
über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet,
dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche
in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über
die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden
vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die
Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen
Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit
über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung
gibt.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit
des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche
bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
besser belegt werden können.
3. Beim Verkauf eines instandgesetzten
Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadensgutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen
Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
4. Die Höhe eines eventuellen
Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten
belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen
verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung.
5. Dem Geschädigten steht
es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis
eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen
(fiktive Abrechnung, jedoch ohne MWSt.).
6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug
in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens
reparieren zu lassen.
7. Benötigen Sie keinen Mietwagen
und Ihr Fahrzeug steht Ihnen nicht zur Verfügung, können
Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
8. Halten Sie die Abwicklung des
Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere
von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte
Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht
zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch
sog. Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche
kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens
beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu tragen.
10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden
Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels
und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine
vollständige Schadensregulierung. Schalten Sie bei einem
Unfall einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens ein. |
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